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Azubi-ScoutDas Ausbildungsmagazin

Allgemeine Geschäftsbedingungen

für Aufträge im Azubi-Scout – im gedruckten Heft und online unter „Betriebe finden“

Medienwiege, ein Bereich der Wiegedruckt GmbH & Co. KG · Sünte-Rendel-Straße 7 · 48477 Hörstel · Telefon 05459 805019-17 · info@medienwiege.de

1. Allgemeines

Die Medienwiege (im Folgenden „Verlag“) wird auf der Grundlage der nachfolgenden Liefer- und Zahlungsbedingungen tätig. Sie gelten gegenüber Unternehmern im Sinne des § 14 BGB. Abweichende, entgegenstehende oder ergänzende Allgemeine Geschäftsbedingungen des Auftraggebers werden nicht anerkannt und sind auch ohne ausdrücklichen schriftlichen Widerspruch des Verlags nicht Vertragsinhalt. Abweichende Vereinbarungen bedürfen einer ausdrücklichen schriftlichen Niederlegung beider Vertragspartner. „Auftritt“ meint in diesen Bedingungen die Betriebsseite bzw. Anzeige des Auftraggebers im Azubi-Scout.

2. Verlagsleistungen

Die Verlagsleistungen stehen dem Auftraggeber nur für den vereinbarten Werbezweck zur Verfügung. Für darüber hinausgehende Verwertung bedarf es jeweils einer gesonderten Vereinbarung über den Umfang, die zeitliche und gebietliche Nutzung und einer entsprechenden Vergütung. Die einzelnen Vertragspunkte sind schriftlich zu fixieren und in gesonderten Vertragsdokumenten festzuhalten. Der Übergang von Rechten an den Auftraggeber erfolgt erst nach der vollständigen Zahlung der vereinbarten Vergütung.

3. Urheber-, Verwertungs- und Nutzungsrechte

Soweit Verlagsleistungen urheberrechtlichen Schutz finden, wird der sachliche und gebietliche Umfang der Verwertungsrechte, wie Vervielfältigungs-, Verbreitungsrechte und dergleichen, im Vertrag einzeln festgelegt; diese Verwertungen werden durch die vereinbarte Vergütung abgegolten. Für darüber hinausgehende sonstige Verwertungen ist jeweils ein gesondertes Entgelt zu zahlen. Sollen die im Rahmen einer Werbeaktion erarbeiteten Gestaltungen als Warenzeichen, Firmen- oder Warensignets vom Auftraggeber übernommen werden, so ist hierfür eine gesonderte Vergütung zu vereinbaren. Die Erfüllung der formalrechtlichen Voraussetzungen obliegt dem Auftraggeber, der Verlag ist von jeder diesbezüglichen Haftung freigestellt. Abgelehnte Verlagsgestaltungen und Leistungen, wie Skizzen, Entwürfe und dergleichen, bleiben dem Verlag zur anderweitigen Verwertung und Nutzung vorbehalten. Will der Auftraggeber sie für sich reserviert halten, so ist dies besonders zu vergüten.

Verlagsleistungen können ohne weitere Rückfrage kostenlos im Internet veröffentlicht werden, insbesondere als Eintrag unter „Betriebe finden“ und in den Heften zum Durchblättern auf www.medienwiege.de. Sie stellen eine zusätzliche Leistung dar, für die keinerlei Garantie für Richtigkeit, Erreichbarkeit, Verfügbarkeit und/oder Aktualität gegeben werden kann.

4. Haftung

Für den rechtlichen Bestand aller vom Auftraggeber gemachten Angaben, insbesondere über Warenzeichen, Firmen- und Warenbezeichnungen, haftet der Auftraggeber. Daraus gegen den Verlag hergeleitete Ansprüche werden ausgeschlossen. Für die Einhaltung der werberechtlichen Bestimmungen der einzelnen Branchen, Innungen, Kammern etc. ist der Auftraggeber verantwortlich. Der Auftraggeber stellt den Verlag von allen Ansprüchen aus Verstößen gegen das Wettbewerbsrecht frei. Der Verlag ist nicht verpflichtet zu überprüfen, ob durch den Auftrag oder den Auftritt Rechte Dritter beeinträchtigt werden. Der Auftraggeber ist für die Richtigkeit der übermittelten Daten verantwortlich. Der Verlag ist nicht verpflichtet, Auftritte auf ihren Inhalt und ihre rechtliche Zulässigkeit zu überprüfen. Sollen die beim Verlag lagernden Unterlagen gegen Feuer, Wasser, Diebstahl oder gegen jede andere Gefahr versichert werden, so hat der Auftraggeber dies zu besorgen. Für beim Verlag lagernde Unterlagen kann nur eigenübliche Sorgfalt verlangt werden.

5. Korrekturabzug und Änderungen

Für die rechtzeitige Lieferung der Texte und einwandfreier Druckunterlagen ist der Auftraggeber verantwortlich. Diese müssen spätestens zum Buchungsschluss der betreffenden Ausgabe dem Verlag vorliegen, anderenfalls wird der Auftritt nach den dem Verlag bekannten Angaben zusammengestellt. Druckfertige Vorlagen oder Korrekturabzüge hat der Auftraggeber zu prüfen, soweit erforderlich zu korrigieren und zum angegebenen Termin freigegeben an den Verlag zurückzusenden. Eine Haftung für danach noch vorliegende Fehler übernimmt der Verlag nicht. Farbmuster sind aus technischen Gründen nicht mit der gedruckten Farbe identisch. Soll der Verlag vom Auftraggeber nachträglich gewünschte Änderungen vornehmen, so hat der Auftraggeber hierfür ab dem ersten Korrekturabzug die Mehrkosten nach Aufwand, mindestens jedoch 50 Euro zzgl. MwSt., zu tragen.

6. Gewährleistung

Schadenersatzansprüche aus positiver Forderungsverletzung, Verschulden bei Vertragsabschluss und unerlaubter Handlung sind ausgeschlossen; Schadenersatzansprüche aus nachträglicher Unmöglichkeit der Leistung und Verzug sind beschränkt auf Ersatz des vorhersehbaren Schadens und auf das für den betreffenden Auftritt zu zahlende Entgelt. Der Auftraggeber hat Mängel innerhalb von 14 Tagen ab Kenntnisnahme bzw. Möglichkeit der Kenntnisnahme gegenüber dem Verlag schriftlich bei diesem eingehend anzuzeigen. Ansonsten ist die Geltendmachung von Gewährleistungsansprüchen ausgeschlossen.

7. Erscheinungstermin, Platzierungswunsch

Der Verlag kann nicht einen bestimmten Erscheinungstermin garantieren. Bei Überschreitung eines vom Auftraggeber gewünschten Erscheinungstermins bleibt der Auftraggeber zur Zahlung verpflichtet. Ein Platzierungswunsch ist unverbindlich und kann nur nach Maßgabe des Verlages ausgeführt werden. Verbindliche Platzierungswünsche sind kostenpflichtig.

8. Ablehnung eines Auftrages

Der Verlag behält sich vor, Aufträge abzulehnen. Die Ablehnung eines Auftrages wird dem Auftraggeber mitgeteilt. Zur Erfüllung dieser Pflicht ist die Absendung der Ablehnung durch den Verlag ausreichend. Eine über die Webseite gesendete Anmeldung ist ein Angebot des Auftraggebers; der Vertrag kommt erst mit der Auftragsbestätigung des Verlags zustande.

9. Internet

Der Verlag haftet nicht für die Funktionsfähigkeit der Telefon- und Datenleitungen zu seinem Server, bei Stromausfällen und bei Ausfällen von Servern, die nicht in seinem Einflussbereich stehen. Auftritte dürfen nicht so ausgestaltet werden, dass eine Systemmeldung vorgetäuscht wird; jegliche Irreführung über den Werbezweck muss ausgeschlossen sein.

10. Zahlung

Unsere Rechnungen sind, sofern nicht schriftlich anders vereinbart, ohne Abzug sofort fällig. Die Zahlung kann ausschließlich per Überweisung erfolgen. Bei Zahlungsverzug und begründeten Zweifeln an der Zahlungsfähigkeit oder Kreditwürdigkeit des Auftraggebers sind wir – unbeschadet unserer sonstigen Rechte – befugt, Sicherheiten oder Vorauszahlungen für ausstehende Leistungen zu verlangen und sämtliche Ansprüche aus der Geschäftsverbindung sofort fällig zu stellen und unter Vorbehalt der Geltendmachung eines weiteren Schadens Verzugszinsen in gesetzlicher Höhe zu berechnen. Nur unbestrittene oder rechtskräftig festgestellte Forderungen berechtigen den Auftraggeber zur Aufrechnung oder Zurückbehaltung. Alle Preise sind Nettopreise zzgl. der jeweils gültigen gesetzlichen MwSt. Rechnungen werden ausschließlich per E-Mail zugesandt. Alle Rechnungen sind einzeln unter Angabe der vollständigen Rechnungsnummer zu überweisen (keine Sammelüberweisungen), da sonst unser Rechnungsprogramm die Zahlung nicht zuordnen kann. Eine Zuwiderhandlung wird nach Aufwand berechnet, mindestens jedoch mit 10 Euro.

11. Belegexemplar

Über das Belegexemplar hinaus vereinbarte Freiexemplare werden nach Bezahlung – soweit verfügbar – kostenfrei geliefert.

12. Rücktritt

Die Kündigung eines Auftrages oder eines Teils eines Auftrages muss schriftlich erfolgen und bis spätestens 14 Tage nach Auftragserteilung beim Verlag eingegangen sein. Der Rücktritt kann nur ausgeführt werden, sofern Gestaltung und/oder Druck dies zu dem Zeitpunkt noch möglich machen. Bereits erbrachte Leistungen sind sofort zu bezahlen. Werden dem Verlag Umstände bekannt, die die Bonität des Auftraggebers zweifelhaft erscheinen lassen, so kann der Verlag vom Vertrag zurücktreten. Offene Rechnungen werden mit dem Rücktritt sofort fällig. Für noch nicht erbrachte Leistungen kann Zahlung vor der Durchführung dieser Arbeiten verlangt werden, wenn der Auftraggeber die Ausführung der weiteren Arbeiten zum Ausdruck bringt. Die vereinbarte Vergütung ist in jedem Falle zu zahlen; ersparte Aufwendungen für noch nicht erbrachte Leistungen werden mit 50 % vergütet. Wird der Auftrag vom Auftraggeber gekündigt, so sind die erbrachten Leistungen sofort zu bezahlen.

13. Ausschließlichkeit

Der Auftraggeber verpflichtet sich, jede Realisation, die auf vom Verlag erbrachten Leistungen beruht, nicht über eine andere Werbeagentur, Zeitung, einen anderen Verlag oder sonstige Dritte vermitteln oder abschließen zu lassen.

14. Gerichtsstand

Ausschließlicher Gerichtsstand für alle Streitigkeiten aus oder im Zusammenhang mit diesem Vertrag ist Ibbenbüren. Auf das Vertragsverhältnis findet deutsches Recht Anwendung.

15. Schlussbestimmungen

Sollte eine oder mehrere Bestimmungen dieser Geschäftsbedingungen unwirksam sein oder werden, berührt dies nicht die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen. Die unwirksame Bestimmung soll im Wege ergänzender Vertragsauslegung durch eine wirksame Bestimmung ersetzt werden, die in ihrem wirtschaftlichen Sinn der unwirksamen möglichst nahekommt.

Stand: Oktober 2026 · Als Betrieb dabei sein · Impressum